Netto-Verdienst
EUR193
Minijob-Status
Gültiger Minijob ✓
Arbeitgeber-Pauschalabgabe
EUR60
Arbeitnehmer-Rentenbeitrag
EUR7
Netto pro Jahr
EUR2,314
Minijob-Rechner — Monatsverdienst im Minijob (€) ₹200
With monatsverdienst im minijob (€) of ₹200, the netto-verdienst is EUR193.
Die Verdienstgrenze liegt 2025 bei €556/Monat (€6.672/Jahr).
Minijob-Status
Gültiger Minijob ✓
Arbeitgeber-Pauschalabgabe
EUR120
Arbeitnehmer-Rentenbeitrag
EUR14
Netto-Verdienst
EUR386
Netto pro Jahr
EUR4,627
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei €12,82/Stunde Mindestlohn (2025) ergibt sich eine Grenze von €556/Monat. Arbeitnehmer sind automatisch rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Bei Überschreitung der Grenze entsteht ein Midijob.
Was ist der Minijob-Rechner?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine Teilzeittätigkeit mit einem Monatsverdienst von maximal €556 im Jahr 2025/2026. Der Arbeitnehmer zahlt keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungs-Beiträge: der Arbeitgeber übernimmt stattdessen Pauschalabgaben von insgesamt rund 30% (15% Rentenversicherung + 13% Krankenversicherung + 2% Pauschalsteuer). Zur Rentenversicherung ist der Arbeitnehmer mit einem Eigenbeitrag von ~3,6% verpflichtet, kann sich aber auf Antrag davon befreien lassen: dann geht jedoch der Anspruch auf volle Rentenanwartschaften verloren.
Formel
Netto = Verdienst − Arbeitnehmer-Rentenbeitrag (~3,6%, falls nicht befreit). Arbeitgeberkosten = Verdienst × ~30% Pauschalabgabe zusätzlich.- V
- = Monatsverdienst (max. €556)
- r_RV
- = 3,6% Eigenbeitrag (falls nicht befreit)
So benutzen Sie den Minijob-Rechner
- 1
Schritt 1
Geben Sie Ihren Monatsverdienst im Minijob ein.
- 2
Schritt 2
Wählen Sie, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen.
- 3
Schritt 3
Der Netto-Verdienst sowie die Arbeitgeber-Pauschalabgabe werden sofort angezeigt.
Geprüft von
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025/2026?
Die Grenze liegt bei €556/Monat bzw. €6.672/Jahr. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden × 52 Wochen × Mindestlohn ÷ 12. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze automatisch.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein: der Minijob ist für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei (außer der reduzierte Rentenbeitrag). Der Arbeitgeber führt die 2% Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale ab. In Ihrer Steuererklärung tauchen Minijob-Einkünfte nicht auf.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Midijob liegt zwischen €556,01 und €2.000/Monat (Übergangsbereich, ab 2023 ausgeweitet). Im Midijob zahlen Sie proportional reduzierte Sozialabgaben: nicht null. Das Nettogehalt steigt nicht linear mit dem Brutto, was den Midijob zu einer attraktiven Aufstockung macht.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt steuerfrei. Ab dem zweiten Minijob zusätzlich zum Hauptjob werden alle Zusatz-Minijobs mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet: dann fallen volle Sozialabgaben an. Ohne Hauptjob dürfen Sie mehrere Minijobs haben, solange die Gesamtsumme €556/Monat nicht überschreitet.
Quellen
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